Ausbildung

Die Feuerwehren können nur richtig helfen, wenn sie auch gut ausgebildet sind. Aufgrund der zahlreichen Aufgaben der Feuerwehren hat sich im Laufe der Zeit ein aufeinander aufbauendes Ausbildungssystem etabliert. So kann man sich je nach Interessenslage und Fähigkeiten im Laufe der Zeit viele Kompetenzen aneignen.

Säulen der Ausbildung.png

Die Aus-, Fort- und Weiterbildung in den Freiwilligen Feuerwehren fußt auf mehreren Säulen.
Das grundsätzliche Wissen für alle Grundtätigkeiten in der Feuerwehr wird in der Grundausbildung erworben. Diese wird in Bayern "Modulare Truppausbildung (MTA)" genannt. 
Zahlreiche Lehrgänge ergänzen die Grundausbildung. Für spezielle Funktionen gibt es weitere Lehrgänge, ebenso zu speziellen Einsatzarten oder Gerätschaften.
Die Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDV 2) "Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren" definiert die bundesweit standardisierten Lehrgänge. Es kommen jedoch zahlreiche Lehrgänge auf Kreis-, Bezirks- oder Landesebene sowie von weiteren Anbietern hinzu, die nicht in der FwDV 2 spezifiziert sind.

Als weiteres Standbein gelten die Leistungsprüfungen, die den drillmäßigen Aufbau von Standard-Einsatzszenarien üben und in einer Prüfung enden.

Die dritte Säule bilden die laufenden Übungen, die größtenteils am Standort, also der heimischen Feuerwehr durchgeführt werden. Hier gilt es insbesondere um die Wiederholung und Erhalt des erworbenen Wissens.

Lehrgänge

Lehrgänge dienen zur Erweiterung des vorhandenen Wissen auf ein neues Aufgabengebiet.

Immer wieder stößt man dabei auf Begriffe wie Truppmann, Truppführer, Gruppenführer, Maschinist, usw. Dabei geht es um die Kompetenzen und Fähigkeiten, die man in einer taktischen Einheit der Feuerwehr in der jeweiligen Funktion beherrschen sollte.

Auf Kreisebene werden vorallem die Grundausbildung und die technischen Lehrgänge durchgeführt. Hier ist insbesondere die Kreisbrandinspektion als Lehrgangsanbieter tätig.

An den Landesfeuerwehrschulen (in Bayern "Staatliche Feuerwehrschulen" genannt) findet die Ausbildung von Führungslehrgängen und Speziallehrgängen statt, die auf Orts- und Kreisebene nur schwer oder gar nicht organisiert werden könnten.

Die drei staatlichen Feuerwehrschulen (SFS Regensburg, SFS Geretsried, SFS Würzburg) halten dazu auch umfangreiche Übungsgelände vor, mit der alle möglichen Einsatzszenarios dargestellt werden können.

Auf Bundesebene gibt es noch die Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BABZ) mit einem Standort in Bad-Neuenahr/Ahrweiler (Rheinland-Pfalz) und einen geplanten Standort in Stralsund (Mecklenburg-Vorpommern), die zu diesen Themen weiterführende Lehrgänge für Führungskräfte anbietet.

Auf technischer Ebene, insbesondere im Bereich der Atemschutz- und THL-Ausbildung bieten auch zahlreiche private Anbieter (vorwiegend aus der Feuerwehrgeräte-Industrie und -Handel) weiterführende Lehrgänge an.

Diagramm_Ausbildung.pngDie Ausbildung* der Freiwilligen Feuerwehren in Bayern - auf Kreisebene und auf Landesebene *(es wird nur ein Teil der verfügbaren Lehrgänge angezeigt)

Leistungsprüfungen

Bei den Leistungsprüfungen, umgangssprachlich auch Leistungsabzeichen genannt (da bei erfolgreichen Bestehen ein Abzeichen überreicht wird) gibt es folgende in Bayern:

Die Gruppe im Löscheinsatz

Eine Gruppe (9 Feuerwehrdienstleistende) müssen innerhalb einer vorgegeben Zeit einen Löschaufbau nach Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 (FwDV 3) "Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz" aufbauen. Dies beinhaltet den Aufbau einer Wasserversorgung, die Inbetriebnahme einer Feuerlöschkreiselpumpe, Setzen eines Verteilers und Aufbau der Strahlrohrstrecke. Dabei gibt es 3 Varianten, die je nach örtlicher Gegebenheit ausgewählt werden kann, wie die Entnahme aus einem Hydranten oder wahlweise aus offenen Gewässer oder mit Einsatz von Atemschutzgeräteträgern.
Zusatzaufgaben wie Knoten&Stiche, Erste-Hilfe-Kenntnisse, Erkennen von Gefahrgutzeichen, Gerätekunde oder das Auslosen der jeweiligen Funktion kommen Stufenabhängig dazu. Es gibt 6 Stufen, alle 2 Jahre kann eine Stufe absolviert werden.

 

Die Gruppe im Hilfeleistungseinsatz

Eine Gruppe (9 Feuerwehrdienstleistende) müssen innerhalb einer vorgegeben Zeit einen Hilfeleistungsaufbau nach Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 (FwDV 3) "Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz" für einen Verkehrsunfall herstellen. Dies beinhaltet den Aufbau einer Bereitstellungsplane mit allen erforderlichen Geräten, die Inbetriebnahme eines Stromerzeugers sowie einer Feuerlöschkreiselpumpe, Verkehrsabsicherung und Sicherstellung Brandschutz, Aufbau Beleuchtung, Verletztenbetreuung, Sicherung des Unfallfahrzeuges und Vorgehen mit Spreizer und Schere. Dabei gibt es 2 Varianten, die je nach Fahrzeug ausgewählt werden muss, also entweder der Verbleib der Aggregate im Fahrzeug (bei neueren Fahrzeugen) oder die Entnahme der selbigen zur Einsatzstelle.
Zusatzaufgaben wie Erste-Hilfe-Kenntnisse, Erkennen von Gefahrgutzeichen, Gerätekunde, Fragebögen oder das Auslosen der jeweiligen Funktion kommen Stufenabhängig dazu. Es gibt 6 Stufen, alle 2 Jahre kann eine Stufe absolviert werden.

 

Bayerische Jugendleistungsprüfung

Die Bayerische Jugendleistungsprüfung gibt es nur in einer Stufe und wird in der Jugendfeuerwehrzeit abgelegt. Es handelt sich dabei um 5 Einzelaufgaben, 5 Truppaufgaben, in der man Aufgaben zu Zweit bewältigt und die Beantwortung eines Fragebogens, jede Aufgabe muss innerhalb einer vorgegeben Zeit durchgeführt werden.
Dabei geht es um Grundtätigkeiten nach Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1) "Grundtätigkeiten Lösch- und Hilfeleistungseinsatz" und FwDV 3, auf der die weitere Ausbildung aufbaut. Es müssen insbesondere Knoten & Stiche, die Arbeit mit Saug- und Druckschläuchen, das Erkennen von Armaturen, Kuppeln, und Kleinlöschgeräte beherrscht werden.

 

Diese drei Leistungsabzeichen sind staatlich, das bedeutet, dass diese zum einen gesetzlich festgeschrieben sind und deren Gestaltung dem Staat (BayStMI, Staatliche Feuerwehrschulen) obliegt. Dazu zählt auch der Wissenstest für die Jugendfeuerwehren.

Alle anderen Leistungsabzeichen (siehe unten) werden auf verbandlicher Ebene (Deutscher Feuerwehrverband, Deutsche Jugendfeuerwehr, Landesfeuerwehrverband Bayern, Bezirksfeuerwehrverband Niederbayern, etc.) herausgegeben.

 

Weitere Leistungsprüfungen und Wettbewerbe

Im Jugendbereich gibt es weitere Abzeichen und Leistungsprüfungen:

  • Jugendflamme (3 Stufen)
  • Wissenstest (4 Stufen)
  • Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr
  • Bundeswettbewerb (Wettbewerb mit Bezirks-, Landes- und Bundesentscheid)
  • Jugendwettbewerb des CTIF (Wettbewerb mit Bezirks-, Landes- und Bundesabnahme und internationaler Abnahme)

 

Im Erwachsenen-Bereich gibt es weitere Abzeichen und Leistungsprüfungen:

  • Atemschutzleistungsbewerb (Bezirksebene)
  • Bundesleistungsabzeichen (Wettbewerb nach CTIF-Richtlinien)
  • Wettbewerbsabzeichen Bayern (Wettbewerb nach CTIF-Richtlinien)
  • Niederbayerisches Wettbewerbsabzeichen (Wettbewerb nach CTIF-Richtlinien)
  • usw.

 

Übungen

Folgende Übungsarten sind bei den Feuerwehren häufig vorzufinden:

  • Schulung
    Mit der Schulung werden in erster Linie theoretische Grundlagen vermittelt. Mit Schulungen wird also ein Grundwissen aufgebaut, dass für spätere praktische Übungen notwendig ist.

 

  • Planübung/Planspiel
    Bei der Planübung bzw. auch Planspiel genannt, wird anhand eines Models, Dioramas oder durch Folien/Präsentation eine Einsatzlage gedanklich durchgespielt. Dabei ist einer der Teilnehmer der Einheitsführer oder Einsatzleiter der vorgestellten Lage. Der Übungsleiter moderiert. So kann der Führungsvorgang langsam und intensiv durchgespielt werden, insbesondere bei Modellen und Dioramen hilft auch der "Vogelblick", Maßnahmen besser durchzudenken. Daher wird die Planübung insbesondere bei der Führungsausbildung genutzt.

 

  • Einweisung
    Einweisungsübungen finden statt, um einzelne Personen in konkrete Gerätschaften oder Fahrzeuge zu unterweisen, damit diese hauptverantwortlich damit umgehen können. Einweisungen finden z.B. bei Fahrern von Fahrzeugen statt.

 

  • Geräteübung
    Um Kenntnisse in Bedienung und Anwendung von Geräten zu erlangen, werden Geräteübungen abgehalten, die auf ein spezifisches Gerät oder eine Gerätegruppe genauer eingehen.

 

  • Funkübung
    Bei der Funkübung geht es zum Einen um die Gerätebedienung der Funkgeräte, zum anderen um das taktisch richtige Sprechen im Sprechfunkverkehr. Die Funkübung kann dabei mit Handfunkgeräten wie auch mit Fahrzeugfunkgeräten durchgeführt werden, wobei die Übung mit Fahrzeugen zumeist mit einer Fahrt nach UTM-Koordinaten verbunden wird. 

 

  • (Atemschutz-)Belastungsübung
    Damit wird im Allgemeinen der für Atemschutzgeräteträger jährlich vorgeschriebene Besuch der Atemschutz-Übungsstrecke verstanden. Es gilt dabei unter Atemschutz verschiedene Sportgeräte (Laufband, Ergometer, Endlos-Leiter, usw.), eine Gerüststrecke als Hindernisparcours, eine Personensuche und kleinere Aufgaben zu bewältigen.

 

  • Sport-Übung
    Unter diesem weiten Feld können verschiedenste sportliche Betätigungen für Feuerwehrdienstleistende gemeint sein, sei es Mannschaftssport wie Fußball, Joggen in der Gruppe, Schwimmen oder der Besuch eines Fitnessstudios, mit dem vorrangigen Ziel des Fitnesserhalts.

 

  • Stationsübung
    Bei der Stationsübung werden mehrere Geräte und/oder Tätigkeiten nacheinander vorgestellt. Die Übungsteilnehmer wechseln also von Station zu Station, ggf. in mehrere kleine Gruppen unterteilt.

 

  • Einsatzübung
    In der Einsatzübung wird ein Einsatzszenario an einem Objekt angenommen und möglichst "einsatzmäßig" abgearbeitet. Eine Einsatzübung setzt voraus, dass die Teilnehmer alle benötigten Grundlagen beherrschen.

 

  • Alarmübung
    Eine Alarmübung ist eine Einsatzübung, die zudem eine (laute) Alarmierung beinhaltet und auch einsatzmäßig angefahren wird. Eine Alarmübung findet im Regelfall nur mit mehreren Feuerwehren zusammen statt.

 

  • unangekündigte Alarmübung
    Eine unangekündigte Alarmübung ist die Steigerung einer Alarmübung. Hierbei wissen die Teilnehmer nichts von der Übung. Aufgrund der vorhandenen Gefahren bei der alarmmäßigen Anfahrt zu den Feuerwehrhäusern sowie zur Übungsstelle wird meistens darauf verzichtet. In Sachen Personalverfügbarkeit und Abarbeitung ist die Alarmübung aber auch die aufschlussreichste unter den Einsatzübungen.

 

Übungen auf Katastrophenschutzebene

  • Marschübung / Verlegeübung
    Mittels Marschübung werden die Tätigkeiten und Maßnahmen geübt, die einem Einsatz im Schadensgebiet vorausgehen, das sind insbesondere das Herstellen der Marsch- und Einsatzbereitschaft, die Erkundung von Marschwegen, der Marsch als geschlossene, selbstständig agierende Einsatzeinheit, das Verhalten von Führungs-, Fach- und Einsatzkräften vor, während und nach Marschbewegung sowie der Versorgung mit Betriebsstoffen.
    Der Begriff Verlegeübung kann synonym verwendet werden.

 

  • Stabsübung
    Die Stabsübung dient zur Schulung der Mitglieder eines Stabes und von Leitungsgruppen, In der Stabsübung übt ein Stab die Abarbeitung einer größeren Lage. Hier geht es um die Beübung von Führungs- und Logistikvorgänge. Die Lage bzw. Lageänderungen werden dabei von außen vorgegeben, die Entscheidungen des Stabes haben aber auch keine Auswirkungen auf andere Einheiten.

 

  • Stabsrahmenübung
    Dies ist eine Erweiterung der Stabsübung mit einer Zusammenarbeit nachgeordneter Führungsstellen, z.B. Stäbe und Führungseinheiten von Fachdiensten des Katastrophenschutzes oder Behörden.
    Die größte und bekannteste Stabsrahmenübung in Deutschland ist die Übungsreihe "LÜKEX" ( Länder- und Ressortübergreifende Krisenmanagementübung (EXercise) ) des BBK sowie deren NATO-Vorgänger WINTEX/CIMEX und FALLEX, die auch in den Zivilschutz hineingewirkt haben.

 

  • Rahmenübungen
    Als Erweiterung der Stabsrahmenübung findet diese Übung mit nachgeordneten Führungsstellen in "Rahmenbesetzung" (z.B Zugführer + Zugtrupp, Gruppenführer, aber ohne sonstige Einsatzkräfte) statt.

 

  • Fachübung
    Mit einer Fachübung wird die gemeinsame (Einsatz-)Übung der Einheiten eines Fachdienstes des Katastrophenschutzes (z.B. Sanitätsdienst = BRK/weitere Hilfsorganisationen, Brandschutzdienst = Feuerwehr; usw.) unter einheitlicher Führung verstanden.

 

  • Vollübung
    Als Vollübung versteht man eine übergreifende (Einsatz-)Übung der Stäbe, nachgeordneten Führungsstellen, aller Einsatzeinheiten und Fachdienste im Katastrophenschutz. Es ist also eine raumgreifende Gesamtübung mit vielen Beteiligten, wo Entscheidungen der Stäbe auch Auswirkungen auf die Einheiten im Feld hat. Für die Einsatzkräfte im Feld gibt es ebenfalls Übungsszenarios zum abarbeiten.