Die Feuerwehr als öffentliche Einrichtung
Die Marktgemeinde Teisnach unterhält neben der Verwaltung im Rathaus noch die öffentlichen Einrichtungen Bauhof, Wasserwerk, Klärwerk, Grund- und Mittelschule, Kindergarten, Friedhof , Bücherei sowie vier Feuerwehren. Und zwar die Freiwillige Feuerwehr Arnetsried, die Freiwillige Feuerwehr Kaikenried, die Freiwillige Feuerwehr Teisnach und die Freiwillige Feuerwehr Sohl.
Geschichtlich gesehen zählen sie nach der Gemeindeverwaltung und der Schule zu den am längsten bestehenden kommunalen Einrichtungen der Gemeinde.
Die Pflicht zur Aufstellung, Ausrüstung und Unterhaltung der Feuerwehren für die Gemeinden ergeben sich aus Art. 83 der Verfassung des Freistaates Bayern, dem Art. 57 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern und aus Art. 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) . In Art. 4 des BayFwG ist auch festgelegt, dass die Feuerwehren öffentliche Einrichtungen der Gemeinden sind.
Die Gemeinden haben darüber hinaus nach Gemeindeordnung eine Satzung für die Feuerwehren aufzustellen. Diese ist nicht zu verwechseln mit der Satzung der Feuerwehrvereine oder der Kostensatzung für Feuerwehreinsätze.
Die Feuerwehren üben mit den Aufgaben der Brandbekämpfung, der technischen Hilfeleistung und ihrer Mitwirkung im Zivil- und Katastrophenschutz hoheitliche Aufgaben aus. Hoheitlich bedeutet, dass es sich um staatliche Aufgaben handelt, die von keinem Privatunternehmen geleistet werden dürfen. Daher dürfen die Feuerwehren auch Uniformen tragen.
Wenngleich der Feuerwehrdienst größtenteils ehrenamtlich geleistet wird (mit Ausnahme der Berufsfeuerwehren und hauptamtlichen Wachen, also Freiwilligen Feuerwehren mit großen Einsatzaufkommen, die von hauptamtlichen Kollegen unterstützt werden), so handelt es sich doch um ein Ehrenamt mit gewissen Unterschieden zu anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten. Der Landesfeuerwehrverband Bayern, der als Interessensvertretung der bayerischen Feuerwehren gilt, spricht hier vom „sicherheitsrelevanten Ehrenamt“.
Die Gemeinde ist zuständig für den Bau und Unterhalt der Feuerwehrhäuser, Beschaffung und Unterhalt von Fahrzeugen, Gerätschaften und persönlicher Schutzausrüstung, den Unfallschutz, für die Löschwasserversorgung und viele Dinge mehr. Den inneren Dienstbetrieb gestalten die Feuerwehren selber. Hierzu wird aus der Mitte der aktiven Mannschaft, also den Feuerwehrdienstleistenden, die Kommandanten auf sechs Jahre gewählt. Die Kommandanten bedürfen dann noch einer Bestätigung durch den Marktgemeinderat. Der 1. und 2. Kommandant stehen der Feuerwehr vor.
Insofern haben die Feuerwehren durch den ehrenamtlichen Unterbau und des eigenständigen Dienstbetriebs auch eine Sonderstellung in den kommunalen Einrichtungen der Gemeinde.
Nichtsdestotrotz wird seit vielen Jahren eine sehr gedeihliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit der Kaikenrieder Wehr mit den Bürgermeistern, den Markträten und der Gemeindeverwaltung sowie den andern Gemeidefeuerwehren gepflegt und so manch große Herausforderung konnte zum Wohle der Bevölkerung gemeinsam bewältigt werden.
Feuerwehrdienst
Was ist Feuerwehrdienst eigentlich? Der Begriff Feuerwehrdienstleistender kommt nicht von "Dienstleistung" als Angebot, sondern vom Feuerwehrdienst, jemand leistet also Feuerwehrdienst.
- Feuerwehrdienst ist ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eines Feuerwehrmitgliedes zur Gemeinde
- es beschränkt sich auf die Tätigkeit in der gemeindlichen öffentlichen Einrichtung Feuerwehr
- Feuerwehrdienst ist ein gemeindliches Ehrenamt im Sinne des Art. 19 GO (Bayerische Gemeindeordnung)
- es wird auch vom "öffentlich-rechtlichen Amts- und Dienstverhältnis besonderer Art" gesprochen
- ehrenamtlicher Feuerwehrdienst ist kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts und auch keine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit im Sinne des Beamtenrechts
- Feuerwehrdienstleistende sind auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten gemäß Verpflichtungsgesetz zu verpflichten
Wenngleich diese rechtlichen Begriffe sehr abstrakt klingen, wird deutlich, dass es sich um ein kein klassisches Ehrenamt handelt, wie bei einem Stammtisch, Fußballverein oder Schützenclub.
Durch die besondere Sicherheitsbedeutung der Organisation Feuerwehr und die Einbindung in kommunale Strukturen wie auch die Bedeutung der Feuerwehr in der Sicherheitsarchitektur des Landes sind auch deren (aktive) Mitglieder in einer besonderen Stellung. Die Tätigkeit im Verein dagegen ist eine privatrechtliche Rechtsstellung des Mitgliedes zum Feuerwehrverein und wiederum mit anderen ehrenamtlichen Vereinigungen vergleichbar.