Blaulicht im Straßenverkehr
Auf einmal ist es da: Das Blaulicht im Rückspiegel. Unsicherheit tritt auf. Wie soll man sich verhalten? Wir geben die Tipps.
Einsatzfahrzeug hinter Ihnen
Wenn auf einmal hinter einem das berühmte "Tatü-Tata" mit Blaulicht daherrauscht, egal ob nun Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei oder eine andere Organisation, bricht schnell mal Panik aus. Aber das ist unbegründet.
WICHTIG: Das "Wegerecht" nach §38 StVO besteht gesetzlich nur in Verbindung Einsatzhorn (auch bekannt als Martinhorn) mit Blaulicht. Blaulicht allein bedeutet noch kein Wegerecht.
Wegerrecht nach §38 StVO bedeutet, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer freie Bahn zu schaffen haben.
Tun sie daher bitte folgendes:
- Werden Sie nicht langsamer bzw. bremsen Sie bitte nicht ab!!
- Werden Sie jedoch auch nicht schneller, als an dieser Stelle die erlaubte Höchstgeschwindigkeit ist. Blaulicht/Martinhorn hinter Ihnen bedeutet nicht, dass Sie straffrei Geschwindkeitsbegrenzungen übertreten dürfen.
- Suchen Sie an einer freien Stelle (Einfahrt, Parkbucht, Bushaltestelle, Ausweichstelle, etc.) Platz, so dass das Einsatzfahrzeug hinter ihnen problemlos überholen kann. Gefährden Sie dabei bitte keine anderen Verkehrsteilnehmer!
Der Fahrer des Einsatzfahrzeuges hinter ihnen ist ebenso angehalten, keine anderen Verkehrsteilnehmer zu gefährden, er wird an einer passenden Stelle an Ihnen vorbei fahren, aber er merkt auch, wenn sich Ihnen anfangs schlicht keine Gelegenheit zum Platz machen bietet.
Einsatzfahrzeug auf der Gegenfahrbahn
Befinden Sie sich auf der Gegenfahrbahn, der Verkehr lässt es zu (keine Verkehrsteilnehmer hinter Ihnen) und Sie haben eine passende Ausweichstelle, nehmen Sie sie bitte wahr. Es kann sein, dass diese Stelle für das Einsatzfahrzeug günstig zum überholen ist.
Geschlossener Verband (Marschkolonne)
Eine Sonderform, die man nur selten sieht und daher die Verkehrsteilnehmer noch viel mehr verwirrt, ist der "geschlossene Verband" nach §27 StVO.
Dabei handelt es sich um mehrere Einsatzfahrzeuge, die hintereinander fahren. Der geschlossene Verband ist wie ein einziges Fahrzeug zu behandeln. Wenn z.B. die ersten zwei Fahrzeuge bei Grün über die Ampel fahren, dürfen alle folgenden Fahrzeuge ebenfalls die Ampel passieren, selbst wenn sie auf Rot umschaltet. Er muss dabei besonders gekennzeichnet sein:
- Alle Fahrzeuge haben Blaulicht eingeschaltet
- Alle Fahrzeuge haben links eine blaue Fahne
- Das Schlußfahrzeug hat eine grüne Fahne gesetzt
- Zusätzlich hat das letzte Fahrzeug heckseitig ein Schild mit der Aufschrift "Achtung Kolonne"
Darüber hinaus gibt es noch eine schwarz-weiß-diagonale Fahne, die den Marschführer kennzeichnet, eine gelbe Fahne zeigt ein defektes Fahrzeug an, eine rote das abschleppende Fahrzeug.
Verhaltenshinweise als Verkehrsteilnehmer bei einem geschlossenen Verband:
- Überholen Sie zügig den kompletten Verband oder, fall er in Teilabschnitte geteilt ist, die jeweiligen Untergruppen.
- Drängeln sie nicht in die Zwischenräume zwischen den Einsatzfahrzeugen
- Gewähren Sie den Fahrzeugen Vorfahrt bei Kreuzungen und Einmündungen
Rettungsgasse
Die Rettungsgasse ist kein Problem des Landkreises Regen, da wir keine mehrspurigen Straßen haben. Aber machen Sie den Einsatzkräften anderswo das Leben einfacher, indem Sie sich an die Rettungsgasse auf einer Autobahn oder mehrspurigen Kraftstraße halten.
Bei Stau generell:
- Linke Spur nach links
- alle weiteren Spuren nach rechts ausweichen
- Genügend Platz schaffen für nachrückende Einsatzfahrzeuge