Rauchmelder
Rauchmelder haben schon viele Leben gerettet und können auch weiterhin viele Leben retten. Seit 01.01.2018 müssen in Bayern auch in Bestandbauten Rauchmelder installiert sein.
Anbei die Regelungen für Bayern:
Rauchmelder müssen in allen Schlafräumen und Kinderzimmern von Wohnungen und Eigenheimen angebracht werden.
In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren.
In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum, der zu den Wohnräumen nicht durch Türen abgetrennt ist, gilt dieser auch als Fluchtweg und muss ebenfalls mit mindestens einem Rauchmelder, idealerweise mit je einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.
Für die Wartung (regelmäßige Funktionstests, Batterietausch, Wechsel defeketer Melder) ist der Wohnungs- oder Hauseigentümer bzw. der Mieter zuständig, wobei entstehende Kosten der Mieter vom Vermieter erstatten lassen kann.
Unsere Empfehlung:
Es schadet nicht, in fast allen Räumen einen Rauchmelder zu installieren. Die Erkennungsrate der Rauchmelder lässt über die Jahre nach, erneuern sie daher die Rauchmelder alle 10 Jahre. Vernetzte Rauchmelder sind besser, da so auch ein Alarm in einem abgelegenen Raum mitbekommen wird. Miteinander verkabelte Rauchmelder sind hierbei am Besten, allerdings lohnt sich der Aufwand dann nur bei einem Neubau. Bei über Funk vernetzte Rauchmelder muss überprüft werden, wie die Reichweite zwischen den Meldern untereinander gewährleistet ist.
Gerne berät sie dabei der Fachhandel.
Hier der Link zur Kampagnen-Seite "Rauchmetter retten leben" mit vielen weiteren Infos zu dem Thema: